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Deutschland: Balkon-PV & Speicher – Insights aus dem EnWG-Entwurf 2025

Deutschland: Balkon-PV & Speicher – Insights aus dem EnWG-Entwurf 2025

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Das Bundeskabinett hat den Entwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beschlossen. Die Reform legt den Grundstein für ein intelligenteres, flexibleres und stärker lokalisiertes Energiesystem. Für Unternehmen und Haushalte, die auf Balkonkraftwerke und Heimspeicher setzen, schafft der Entwurf mehr Klarheit in zentralen technischen und regulatorischen Fragen.

1️⃣ Kernelemente der EnWG-Novelle 2025

  • Standardisierung von Smart Metern und Steuerboxen

  • Präzisere Definitionen für kleine PV-Anlagen

  • Einführung von Energy-Sharing-Modellen für Mehrnutzerprojekte

  • Mehr Netzflexibilität und bidirektionale Stromnutzung

Diese Maßnahmen stärken langfristig die Energiearchitektur und geben dem Balkon-PV-Segment zusätzliche Sicherheit.

2️⃣ Müssen Balkonkraftwerke jetzt Smart Meter oder Steuerbox nutzen?

Nein.

Die Pflicht greift nur für Systeme über 7 kW. Selbst Balkonkraftwerke, die mit Speicher kombiniert werden, bleiben weit unterhalb der Schwelle.

Für Haushalte bedeutet das: keine neuen Kosten, keine verpflichtenden Nachrüstungen.

3️⃣ Müssen bestehende Anlagen nachgerüstet oder neu registriert werden?

Nein.

Bereits installierte und gemeldete Systeme bleiben konform. Produkte innerhalb der ≤800 VA AC-Grenze behalten uneingeschränkt Marktzugang.

4️⃣ Bleibt Plug & Play erlaubt?

Ja.

Plug & Play ist weiterhin eins der Kernvorteile von Balkonkraftwerken. Der EnWG-Entwurf bestätigt: Systeme bis 2 kW DC / 800 VA AC gelten nicht als Elektroinstallation, die zwingend von einem Elektriker durchgeführt werden muss – solange sie den VDE-Normen entsprechen. Damit bleibt die einfache Zugänglichkeit für alle gesichert.

5️⃣ Gibt es Änderungen bei den Leistungsgrenzen (800 VA / 2 kW)?

Keine Änderungen.


Die bekannten Leistungsgrenzen bleiben bestehen, klare Trennung zwischen DIY-freundlichen Stecker-Solaranlagen und größeren Anlagen mit Installationspflicht.

6️⃣ Was bedeutet Energy Sharing?

Für Einzelnutzer von Balkonkraftwerken weitgehend nicht relevant.


Energy Sharing richtet sich an Mehrnutzer-Setups, etwa:

  • Mehrfamilienhäuser

  • Nachbarschafts- oder Quartiersgenossenschaften

  • Gemeinschaftliche Dach- oder Freiflächenanlagen

Ab Juni 2026 müssen Netzbetreiber solche Modelle technisch unterstützen.

7️⃣ Was bedeutet das für Hersteller?

Der Entwurf setzt klare Signale:

  • Plug & Play bleibt – die Leistungsgrenzen sind unverändert

  • Speicherintegration bleibt flexibel, ohne verpflichtende Smart-Meter-Anbindung

  • Energy Sharing eröffnet B2B-Chancen für neue Mehrnutzer-Lösungen

  • Zertifizierungen (CE, VDE) bleiben das entscheidende Eintrittsticket, insbesondere bei Mess- und Steuerungstechnik sowie Sicherheitslösungen

Für internationale Hersteller ist die Novelle ein positives Signal: Sie bestätigt die Marktberechtigung für Balkonkraftwerke und stärkt deren langfristige Rolle in der Energiewende.

Fazit

Der deutsche Balkon-PV-Markt ist klein, aber klar reguliert. Der EnWG-Entwurf 2025 schafft keine zusätzlichen Hürden für Plug-and-Play PV- und Speicher-Systeme. Im Gegenteil: Er stärkt die Rechtssicherheit und langfristige Perspektiven für Hersteller und Anbieter.

Hersteller sollten den Gesetzgebungsprozess aufmerksam verfolgen, sich auf Energy-Sharing-Modelle vorbereiten und ihre Produkte gezielt für die Kombination aus Plug & Play und Speicher optimieren.

Diese Analyse liefert wertvolle Einblicke in die Marktentwicklung. 

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